Vergesellschaftung von Wasser – aber wie?
Sep. 7, 2026

Es wird zunehmend deutlich, wie dringend wir Wasser vergesellschaften müssen. Dazu, wie genau das gehen kann, schreibt Lia Polotzek in ihrem Gastbeitrag.

Die Niedrigwasserlage und die Begrenzungen der Wasserentnahmen in zahlreichen Landkreisen machen aktuell sichtbar, was die Klimaforschung schon seit Jahren prognostiziert: Wasser wird auch in Deutschland immer knapper. Nicht nur die Flusspegel, auch die Grundwasserstände sinken, sodass in mehr als der Hälfte der deutschen Landkreise und Städte bereits Grundwasserstress herrscht. Die lange Zeit vorherrschende Vorstellung, dass Deutschland ein wasserreiches Land sei, ist damit nicht mehr haltbar.

Die Wasserkrise ist allerdings nicht nur eine Folge der Klimakrise, sie ist auch bedingt durch hohe Industrieentnahmen und wirtschaftliche Interessen. Entnahmebegrenzungen hingegen gab es bisher jedoch vor allem für Haushalte, die Industrie konnte weiterhin große Mengen Wasser verbrauchen. Und während die Kosten der Haushalte für Trink- und Abwasser in den letzten Jahren immer weiter steigen, sind Industrieentnahmen extrem günstig und in Hessen und Thüringen sogar weiterhin kostenlos. BASF zahlt beispielsweise in Ludwigshafen weniger als einen Cent für einen Kubikmeter Wasser.

Wasser als Eigentum?

Sowohl das Grundwasser als auch das Wasser in Flüssen und Bächen können in Deutschland kein Eigentum sein – sie sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz nicht eigentumsfähig. Das schließt allerdings weder Profite mit Trinkwasser noch die Aneignung von Wasser als Produktionsfaktor durch Kapitalinteressen aus. Während Kämpfe um die Vergesellschaftung von Wasser sich in der Vergangenheit vor allem gegen die Privatisierung von Trinkwasserversorgern und entsprechenden Infrastrukturen gestellt haben, sind es aktuell hohe Wasserentnahmemengen durch die Industrie, die Proteste hervorrufen. Denn nur weil Nutzungsrechte staatlich vergeben werden, heißt das nicht, dass diese nach demokratischen Prinzipien erfolgen.

Der letzte Blogbeitrag zu Wasser hat bereits darauf verwiesen, dass Lösungen für sozialen Wandel und zur Vergesellschaftung von Wasser auf lokaler Ebene liegen könnten und die Beispiele von Barcelona und Terrassa für unterschiedliche Erfahrungen mit der Rekommunalisierung der Trinkwasserversorgung benannt. Der größte Teil der Industrieentnahmen erfolgt in Deutschland jedoch über eigene Gewinnungsanlagen und liegt deshalb außerhalb der öffentlichen Wasserversorgung. Wie könnte eine demokratische ökologische Planung von Wasser also insgesamt aussehen, die Gemeinwohlinteressen über Profitinteressen stellt und die Beschaffenheit von Wasser und seiner ökologischen Zusammenhänge ernst nimmt? Wie könnte sie im Sinne einer revolutionären Realpolitik über bestehende Verhältnisse hinausweisen und trotzdem unmittelbar umgesetzt werden und welche institutionellen Gefüge bräuchte es konkret dafür?

Wasserräte auf Flussgebietsebene

Wasserkreisläufe orientieren sich nicht an Verwaltungsgrenzen. Das gilt sowohl für Oberflächengewässer als auch für Grundwasserleiter und die hydrologischen Prozesse, die sie miteinander verbinden. Die Entwässerung von Mooren oder Grundwasserentnahmen an einem Ort können den Wasserhaushalt von Einzugsgebieten an anderen Stellen beeinflussen. Eine rein kommunale Wassergovernance kann deshalb nicht sinnvoll sein.

Und auch die entsprechende aktuelle Vergabepraxis ist unzureichend an den räumlichen Zusammenhängen des Wasserhaushalts ausgerichtet: Nutzungsrechte werden auf kommunaler Ebene durch die Unteren Wasserbehörden vergeben und bei größeren Entnahmen wird das Nutzungsrecht je nach Landesrecht durch übergeordnete Wasserbehörden vergeben.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie hat dies erkannt und mit den Flussgebietseinheiten eine Struktur geschaffen, die sich an natürlichen Einzugsgebieten statt an Verwaltungseinheiten orientiert. Diese bilden allerdings keine eigenständige Ebene mit Entscheidungsbefugnissen und die Umsetzung ist durch einen Flickenteppich einzelner Maßnahmen geprägt. Zwar fordert die Wasserrahmenrichtlinie bereits einen guten mengenmäßigen Zustand des Grundwassers. Was bisher weitgehend fehlt sind aber verbindliche, über einzelne Entnahmerechte hinausgehende Gesamtbetrachtungen darüber, wie viel Wasser innerhalb bestimmter Einzugsgebiete nachhaltig entnommen werden kann, beispielsweise in Form von Gesamtbegrenzungen oder Budgets. Darüber hinaus gibt es keine Stelle auf Flussgebietsebene, bei der alle Informationen über die hydrogeologische Beschaffenheit und zukünftige Prognosen des Wasserdargebots als Entscheidungsgrundlagen für die Vergabe von Wasserrechten zusammenlaufen.

Wasserräte auf Ebene von Flussgebietseinheiten könnten eine Chance sein, um Wassergovernance nicht nur krisenfester, sondern auch demokratischer zu gestalten. Vorbild könnten von Bewegungen erkämpfte Institutionen weltweit sein: Beispielsweise die partizipativen Kontrollgremien öffentlicher Trinkwasserversorger in Neapel oder Terrassa; Beteiligungsgremien auf Ebene von Flussgebieten, wie die Flussgebietskomitees in Brasilien oder Repräsentationsgremien in Fällen, in denen Flüssen beziehungsweise Wasserkörpern Eigenrechte zugesprochen wurden wie beim Whanganui-Fluss in Neuseeland oder der Salzwasserlagune Mar Menor in Spanien. Ein Wasserrat könnte sich aus Vertreter*innen öffentlicher Institutionen innerhalb der Flussgebietseinheit, Zivilgesellschaft, Wissenschaft sowie Repräsentant*innen der ökologischen Interessen des Flussgebiets und wasserbezogener Nutzungssektoren zusammensetzen. Aufgaben könnten die Erstellung von Szenarien und Planungsgrundlagen, gemeinsame Klimarisiko- und Wasserverfügbarkeitsanalysen, die Veröffentlichung aller relevanten Daten, regelmäßige Wasserhaushaltsberichte, Frühwarnverfahren bei drohenden Nutzungskonflikten sowie die Ko-Governance von Wasserrechten, beispielsweise über die Festlegung von Entnahmebudgets und ein verbindliches Zustimmungs- oder Einspruchsrecht bei der Vergabe neuer Wasserrechte.

Raumplanung als Chance

Wasserräte könnten zwar sinnvollerweise Wassernutzungsrechte und die Bewirtschaftung des Wasserdargebots mitsteuern. Eine demokratische ökologische Planung von Wasser darf jedoch nicht nur auf die Entnahmen schauen, sondern muss gleichermaßen betrachten, wie die Grundwasserneubildung gefördert werden kann. Das wiederum gelingt nur, wenn der Landschaftswasserhaushalt verbessert und Wasser länger in der Fläche gehalten wird. Hierzu muss zunächst einmal Flüssen wieder mehr Raum gegeben werden, es braucht intakte Flussauen und Überschwemmungsflächen. Zudem müssen Moore und andere Feuchtgebiete wiederhergestellt werden. Mehr naturnahe, standortgerechte Wälder und Naturflächen insgesamt unterstützen die Grundwasserneubildung. Auch die Strukturierung von Agrarlandschaften durch Hecken, Feldgehölze und Baumreihen und eine bodenschonende und humusfördernde Bewirtschaftung würden zu einem verbesserten Landschaftswasserhaushalt beitragen. Das Prinzip der Schwammstadt ist mittlerweile vielen Menschen bekannt und auch die Entsiegelung von urbanen Flächen und – je nach Standort – eine Versickerung vor Ort ist für die Grundwasserneubildung bedeutend. Dieses Prinzip darf aber nicht nur auf den städtischen Raum beschränkt bleiben. Es braucht ganze Schwammlandschaften, die Regenwasser aufnehmen, speichern und – wo es nicht versickert – erst langsam an Gewässer und Landschaft wieder abgeben.

So wird Wasserpolitik zu einer Frage der räumlichen Planung, was Chancen für eine demokratische ökologische Raumplanung eröffnet. Die Nutzung von Raum für konkurrierende Interessen wird in Deutschland durch die Raumplanung auf Landes-, Regional- und kommunaler Ebene koordiniert und durch Fachplanungen, beispielsweise der Wasserwirtschaft, ergänzt. Obwohl wirtschaftliche Interessen bei der Nutzung des Raums regelmäßig Vorrang vor dem Schutz von Oberflächen- und Grundwasser, der Natur und Gemeinwohlinteressen erhalten, ist dies eine relevante Steuerungsebene, deren Befugnisse gestärkt werden müssten, um Naturräume als blau-grüne Infrastrukturen zu sichern und auszuweiten. Das könnte sowohl über verbindliche Ziele und entsprechende Gebietsfestlegungen als auch über partizipative Wasserentwicklungskonzepte erfolgen. Die Planung von Wasserentnahmen und die Verbesserung der Wasserverfügbarkeit müssen dabei Hand in Hand gehen und Wasserräte eng mit den Planungsstellen zusammenarbeiten, um zu einer zukunftsfähigen Wasserversorgung zu kommen.

Zwar gehen die aktuellen Entwicklungen in vielerlei Hinsicht in die entgegengesetzte Richtung: Gerade erst hat die Bundesregierung neue Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf Kosten ökologischer Interessen und demokratischer Beteiligung beschlossen, weshalb Naturflächen immer weiter unter Druck geraten. Angesichts der immer sichtbarer werdenden langfristigen Wasserkrise, wird die Politik jedoch nicht ewig auf kurzfristige und kontraproduktive Lösungen wie Flussvertiefungen setzen können.

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