Vergesellschaften für die Energiewende? Juristisch machbar!
Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Sozialisierung der Produktionsmittel im Energiesektor auf Basis von Artikel 15 Grundgesetz
Eine schnelle, sozial (und global) gerechte Energiewende im Interesse der Vielen steht im direkten Widerspruch zu den Interessen der Eigentümer*innen großer, privater Energiekonzerne, die den Sektor bis heute dominieren. Während die Vergesellschaftung von Wohnraum – angestoßen durch die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, weit fortgeschritten ist, steht die Diskussion um Vergesellschaftung in anderen Bereichen noch am Anfang.
Als communia haben wir bei der renommierten Hamburger Kanzlei „Rechtsanwälte Günther“ ein umfassendes Gutachten in Auftrag gegeben, das dies für den Energiesektor ändern soll. Gemeinsam mit dem Forschungsschwerpunkt Sozialisierung des Centers for Social Critique an der Humboldt-Universität laden wir zur Vorstellung und Diskussion der zentralen Erkenntnisse des Gutachtens ein.
Das Gutachten macht deutlich: Vergesellschaftung im Energiesektor ist möglich!
Das überrascht erstmal nicht – denn bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes hatten der sozialisierungsfreundliche Teil des parlamentarischen Rats die Energiewirtschaft ausdrücklich im Blick, als sie Artikel 15 ins Grundgesetz aufnahmen. Doch seither sind über 70 Jahre vergangen. Der Energiesektor wurde mehrfach durch EU-weite Liberalisierungen umgestaltet. Unsere Studie geht der Frage nach, was trotz europäischem Binnenmarkt und liberalem EU-Recht möglich ist, wo es juristische Spielräume gibt – und welche konkreten politischen Perspektiven sich durch die Sozialisierung von Energieinfrastruktur eröffnen könnten.In Zeiten hoher Energiepreise und der neuerlichen Angriffe des fossilen Kapitals auf die Energiewende zeigt das Gutachten vor allem: Es ist mehr möglich als gedacht!
Wann: 11. Juni 2025 – 18.30 bis 20.00 Uhr
Wo: Raum 1066E Hauptgebäude Humboldt Universität (Unter den Linden 6 – 10117 Berlin)
keine Anmeldung nötig, kein Eintritt oder sonstige Gebühren – es wird leider keine Möglichkeit zur Online Teilnahme geben