communia hat die Kanzlei „Rechtsanwälte Günther“ beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten einer Vergesellschaftung von Energiekonzernen zu prüfen. Das nun vorliegende Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Grundlegende rechtliche Hemmnisse für eine Vergesellschaftung von Energiekonzernen bestehen nicht.
Diese Erkenntnis ist von erheblicher politischer Tragweite. Blickt man von oben auf den Energiesektor, schwirrt einem vor lauter „Unbundling“ (Entflechtung) und Privatisierung der Kopf. In dieser Sparte der Grundversorgung scheint Vergesellschaftung kaum möglich. Ursprünglich wurde der Vergesellschaftungsartikel 15 im Grundgesetz jedoch sogar mit Blick auf den Energiesektor geschrieben. Und tatsächlich: die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln im Energiesektor ist immer noch möglich – trotz jahrzehntelanger Liberalisierung auf dem europäischen Energiemarkt. Sowohl nach europäischem Energierecht als auch nach deutschem Verfassungsrecht gibt es keine unüberwindbaren Hemmnisse, Energieinfrastruktur und Energieunternehmen zu vergesellschaften.
Vergesellschaftung wird durch das Gutachten damit auch jenseits des Wohnbereichs zu einer greifbaren politischen Option. Diese ist dringend nötig, denn eins ist sicher: Ohne massive Investitionen und strategische Koordination wird die Energiewende nicht klappen. Ohne einen progressiven öffentlichen Akteur werden faire Energiepreise für Haushalte nicht kommen. Ohne Vergesellschaftung im Energiesektor wird der Energiemarkt in fossiler Hand verbleiben. Das Gutachten zeigt auf, dass die juristische Grundlage gegeben ist, um diese Fragen jetzt politisch und gesellschaftlich anzugehen.
Hier geht es zum Gutachten.