Gastbeitrag: Vergesellschaften for Future
Sep 27, 2022

Anlässlich der Vergesellschaftungskonferenz sollte auch die Klimabewegung verstärkt über Vergesellschaftungsstrategien nachdenken. Diese braucht es für eine klimagerechte Wirtschaft – doch auf dem Weg gibt es eine Reihe schwieriger politischer Aufgaben zu lösen – schreibt Lasse Thiele vom Konzeptwerk Neue Ökonomie. Eine kürzere Fassung dieses Texts erschien am 9.9.2022 im nd.

Anfang Oktober kommen an der TU Berlin Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen und Neugierige zur Konferenz „Vergesellschaftung – Strategien für eine demokratische Wirtschaft“ zusammen. Debatten um Vergesellschaftung haben dank „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ neue Prominenz erhalten. Noch bevor Ort oder Programm der Konferenz feststanden, lagen bereits über 500 Anmeldungen vor. Auch aus Klimaperspektive besitzt die Vergesellschaftungsfrage zunehmende Dringlichkeit. Im Konzeptwerk Neue Ökonomie halten wir sie für so entscheidend, dass wir die Vorbereitung der Konferenz seit Längerem unterstützen.

Vergesellschaftung von Wirtschaftszweigen bedeutet nicht nur, Überschüsse nicht mehr in die Taschen Weniger abfließen zu lassen. Sie erlaubt zudem wirtschaftliche Demokratisierung, für die es je nach Gütern und Infrastrukturen eine Vielfalt von Lösungen braucht. Das ermöglicht erst eine zweckgerichtete, bedürfnisorientierte Wirtschaft – eine ernsthafte Aushandlung dessen, was wir brauchen.

Die Schicksalsgemeinschaft auflösen

Alles Reden von „qualitativem“ Wachstum ist wertlos, solange privates Kapital verwertet werden muss. Der Wettbewerbszwang verlangt stets Quantität – mit völlig austauschbarer Substanz, Hauptsache mehr. Gegenwärtig finden sich nicht nur in Deutschland weite Teile der Gesellschaft in einer Schicksalsgemeinschaft mit Kapitalinteressen: Geht es VW & Co. gut, haben davon zwar noch längst nicht alle etwas – geht es den Konzernen aber schlecht, bekommen alle ihre Krise zu spüren. Das Gespenst der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit hockt im Lande des selbstgekrönten Exportweltmeisters in jeder Nische. Es verjagt zuverlässig jede ernstzunehmende Klimapolitik.

Mit jedem vergesellschafteten Wirtschafts- und Lebensbereich könnte diese Schicksalsgemeinschaft ein Stück weit aufgelöst werden. Die gesellschaftliche Versorgung von Wohnen über Energie und Gesundheit bis zur Ernährung könnte immer stärker abseits des Kapitalkreislaufs geregelt werden – und würde so weniger krisenanfällig. Sorgearbeit könnte endlich heute noch rentableren Tätigkeiten gleichgestellt werden. Das Gespenst würde seine Schreckenskraft einbüßen, niemand müsste sich mehr vor unglücklichen Investor*innen fürchten. Dass diese kaum noch Renditeobjekte finden, würde nach und nach zu ihrem eigenen Problem. Ihre Geldwerte würden keine Ansprüche auf gesellschaftlichen Reichtum mehr begründen. Ohne diesen dauerhaften Druck wäre auch eine langfristig planende und gleichzeitig kurzfristig wirksame Klimapolitik möglich – als Teil der Aushandlung um eine bedürfnisgerechte Wirtschaft. Soweit die utopische Perspektive.

Rekommunalisierung von Energienetzen: Vergesellschaftung als Realpolitik

Teile der Klimabewegung verfolgen diese bereits. Schon vor zehn Jahren versuchten der „Berliner Energietisch“ und die Initiative „Unser Hamburg – unser Netz“ die zuvor privatisierten Energienetze in den beiden Stadtstaaten zu rekommunalisieren – mit Anspruch auf klimagerechte Planung und demokratische, partizipative Verwaltung. Hier ging es also zunächst darum, auf die Vergabe öffentlicher Konzessionen einzuwirken. Ohne die Geschichte der Initiativen noch einmal im Detail nacherzählen zu wollen bleiben doch zwei relevante Beobachtungen für heutige Vergesellschaftungsstrategien: Zum einen die Popularität und Bündnisfähigkeit dieser Ansätze. Sie vereinten sozialpolitische und umweltpolitische Akteur*innen in seltener Harmonie. In beiden Abstimmungen gab es Mehrheiten für die Rekommunalisierung. Berlin scheiterte dennoch knapp am Quorum, nachdem CDU-Innensenator Henkel den geplanten Abstimmungstermin parallel zur Bundestagswahl sabotiert und so erfolgreich die Abstimmungsbeteiligung gedrückt hatte. Dafür wurden wesentliche Anliegen des Volksentscheids später in den rot-rot-grünen Koalitionsvertrag übernommen und erwiesen sich so als ein Grundpfeiler eines linken Reformprojekts. In Hamburg reichte es trotz konservativer Gegenkampagnen, quasi angeführt durch den regierenden SPD-Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Scholz, für eine Abstimmungsmehrheit. Letztlich konnten beide Projekte so ihre Ziele mindestens teilweise erreichen.

Zum anderen bleibt die Erkenntnis struktureller Hürden: Dank EU-Wettbewerbsvorgaben müssen sich auch kommunale Bewerber*innen dem Wettbewerb mit Privaten stellen, eine direkte politische Entscheidung für Rekommunalisierung ist unzulässig. So sorgt die vorgeblich so effiziente Wettbewerbsordnung für langwierige Ausschreibungsprozesse, in denen verschiedene Verwaltungseinheiten unabhängig voneinander arbeiten sollen: Eine Abteilung koordiniert die Bewerbung kommunaler Unternehmen, die andere führt das streng unparteiische Konzessionsverfahren durch. Es gibt also reichlich Verantwortungsdiffusion mit diversen potenziellen Sabotagepunkten, und selbst die erneute Vergesellschaftung einzelner Infrastrukturelemente benötigt einen sehr langen Atem.

Radikale Perspektiven: Energiekonzerne enteignen?

Doch der Vergesellschaftungsgedanke endet natürlich nicht bei Konzessionsvergaben. Aktuell nimmt eine aus der radikalen Klimagerechtigkeitsbewegung entstandene Initiative in Nordrhein-Westfalen den fossilen Konzern schlechthin direkt ins Visier: „RWE & Co. enteignen“ knüpft explizit an die Erfolge von „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ an. Doch ist Vergesellschaftung im Energiesektor leider ungleich komplizierter als die Übernahme von Wohnungsbeständen. So hängen nicht nur die bereits an RWE beteiligten Kommunen und das Land am Schicksal des Konzerns. Große Teile des fixen Kapitals – darunter einige der gigantischsten Fahrzeuge der Welt in den Kohlegruben – dürften außerdem nach einer klimagerechten Vergesellschaftung eigentlich nur noch als Altmetallbestände verbucht werden. Dazu kommen die zukünftigen Renaturierungskosten – die allerdings drohen vielerorts ohnehin einseitig sozialisiert zu werden. Wer das bisherige Geschäftsmodell nicht ansatzweise weiterführen kann, kann natürlich auch schlecht Entschädigungen zahlen, die auf der Erwartung zuverlässiger zukünftiger Einnahmen aus diesem Geschäft beruhen.

Es gilt also gleichzeitig fossile Altlasten abzuwickeln und eine dezentralisierte, erneuerbare Energieversorgung neu aufzubauen. Das macht das Anliegen nicht weniger legitim, bringt aber neue strategische Herausforderungen mit sich – und fügt der realpolitisch entscheidenden Frage nach Entschädigungszahlungen neue Dimensionen hinzu.

Automobilindustrie, demokratische Wirtschaft und Klimagerechtigkeit

Natürlich müsste klimagerechte Vergesellschaftung letztlich über den Energiesektor im engeren Sinne hinauswirken. Dabei bleibt es kompliziert: Auch eine vergesellschaftete deutsche Autoindustrie könnte nicht im gewohnten Umfang weiterproduzieren – auch nicht nach Umstieg auf Züge oder Busse: Es müsste zwei Nummern kleiner weitergehen. Arbeitsplatzverluste könnten über Arbeitszeitverkürzung aufgefangen werden. Eine mehr oder weniger konvertierte deutsche Autoindustrie dagegen, die weiterhin Anspruch auf den Exportweltmeistertitel erhebt, wäre schwer mit Klimagerechtigkeitsansprüchen vereinbar. Zu einseitig wäre die globale Verteilung von Gewinn und – sozialen wie ökologischen – Kosten.

Hier nähern wir uns aus Klimagerechtigkeitssicht dem Knackpunkt: eine Demokratisierung der Wirtschaft öffnet zwar die institutionelle Möglichkeit, die lokale Wirtschaft im Zuge eines Umbaus auf einen global gerechten Rahmen zu begrenzen. Doch wird das auch geschehen? Es wäre naiv, die Bereitschaft zur Selbstbeschränkung aus Solidarität mit Menschen in anderen Weltregionen, die die Klimakrise zuerst zu spüren bekommen, nach erfolgreicher Vergesellschaftung einfach vorauszusetzen. Die heutige Interessenüberschneidung zwischen Industriekapital und Beschäftigten – neben dem konflikthaften Lohnverhältnis gibt es das gemeinsame Interesse an wirtschaftlicher Stärke, letztlich auf Kosten des Rests der Welt – wird sich in dieser Hinsicht auch dann nicht in Luft auflösen, wenn Kapitalinteressen aus der Gleichung verschwinden.

Wie wird Vergesellschaftung zur realistischen Option?

Das klingt fern und abstrakt, wird aber bereits jetzt zum praktischen Konfliktmoment bei klassenkämpferischen Initiativen für Vergesellschaftung und industriellen Umbau etwa in der Automobilindustrie: Setzen sie bei den unmittelbaren Interessen der Beschäftigten in Deutschland an, drohen sie klimapolitisch zu kurz zu greifen. Stellen sie starke Klimagerechtigkeitsansprüche in den Vordergrund, wirken sie auf die Beschäftigten erst einmal noch unattraktiver als die Ankündigungen der eigenen Firmenleitung und kommen kaum ins Rollen.

Glaubwürdige Gewinnaussichten sind ein weiterer Faktor: Erst durch umfassende Vergesellschaftung ließe sich der Widerspruch zwischen sozialen und ökologischen Ansprüchen zumindest deutlich verringern. Doch selbst Initiativen, die eine vor diesem Hintergrund austarierte Mischung aus ökonomischer Sicherheit und ökologischer Konsequenz präsentieren, sind nur bedingt aussichtsreich, solange der radikale Horizont einer erfolgreichen Vergesellschaftung so fern erscheint, dass Beschäftigte ihn nicht ernsthaft in ihr persönliches Kalkül einbeziehen mögen. Umso mehr drängen sich also gradualistische Ansätze auf, die erst mal beim Jobinteresse ansetzen und ökologische Modernisierung nur soweit verfolgen, wie sie tatsächlich unmittelbar dem Arbeitsplatzerhalt förderlich sein kann. Dabei drohen natürlich sowohl Klimagerechtigkeit als auch Vergesellschaftung aus dem Blickfeld zu verschwinden.

Ohne Vergesellschaftung ist auch klimapolitisch alles nichts

Wie also – das ist eine ernst gemeinte und nicht bloß rhetorische Frage – lassen sich hier Vergesellschaftungsforderungen unterbringen, die mehr sind als das bloße rhetorische Beiwerk, als das sie ja selbst in Satzungen großer Gewerkschaften wie der IG Metall noch – ziemlich konsequenzlos – überlebt haben? Welche Rolle können dabei auch Initiativen spielen, die nicht von den Beschäftigten selbst ausgehen? Wie kann die Klimabewegung darin mitspielen?

Für eine global denkende Linke gibt es also keine Wunderwaffen, nur langwierige Kämpfe um Solidarität, Hegemonie und Ideen vom guten Leben. Dafür müssten gesellschaftliche Maßstäbe verschoben werden: Von Wohlstand als bloße Summe individueller Konsummöglichkeiten hin zu Wohlstand als Gesamtheit öffentlicher Infrastrukturen für ein gutes Leben. Wie diese Ansätze in konkrete Vergesellschaftungsstrategien auch in politisch komplizierteren Sektoren zu übersetzen sind, bleibt eine der großen zu lösenden Fragen.

Wenngleich Vergesellschaftung kein Garant für Klimagerechtigkeit ist, ist sie doch eine Grundbedingung: Ohne sie ist auch klimapolitisch alles nichts. Umso wichtiger die anstehende Konferenz. Es gibt viel zu klären. Noch ist die Anmeldung offen.

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