Abschalten per Volksentscheid
Apr. 26, 2026

Wenige Wochen nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl trat ein Volksbegehren an, um die  Atomanlagen des Landes NRW zu vergesellschaften und stillzulegen. Es war das erste mal, dass die Umweltbewegung Sozialisierung forderte. Ein Gastbeitrag von Ralf Hoffrogge.

Einen „schwierigen Brocken“ bekam der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Johannes Rau am 12. Juni 1986 auf den Schreibtisch, schrieb der „Spiegel“. Sechs Wochen nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl sammelte ein von Grünen und Anti-AKW-Bewegung gestartetes Volksbegehren Unterschriften, um alle Atomanlagen an Rhein und Ruhr in Landeseigentum zu überführen. Im Erfolgsfall läge die Verantwortung für das Abschalten in Düsseldorf. Rau war nicht gerade begeistert. Bei der für Januar 1987 angesetzten Bundestagswahl wollte er Helmut Kohl als Kanzler ablösen – das Streitthema Atomkraft störte da nur. Grüne und Anti-AKW-Bewegung hatten ihr Druckmittel gefunden und betraten Neuland: Erstmals in der Bundesrepublik wollte ein Volksbegehren den Vergesellschaftungs-Artikel 15 des Grundgesetzes aktivieren. Erstmals forderte ein Akteur außerhalb der Arbeiter*innenbewegung Sozialisierung. Und erstmals diente diese nicht der Demokratisierung oder Rettung einer Industrie – sondern zu deren Abwicklung. Diese Logik der Gefahrenabwehr vermittelt uns heute ein ungutes Gefühl der Vertrautheit. Dieselmotor, Kohlestrom, Gaskraftwerke, Zementindustrie: zur Abwehr der Klimakatastrophe müssten wir mehr als eine Technologie abschalten. Doch mißlicherweise löst die Gefahrenabwehr größere Ängste aus als die Gefahr selbst. Eine ähnliche Konstellation sorgte 1986 dafür, dass das Volksbegehren gegen Atomanlagen hinter seinen Möglichkeiten verblieb.

Ursprünge

Die Ursprünge des NRW-Volksbegehrens lagen in der Kunst. Schüler von Josef Beuys gründeten 1984 die „Aktion Volksentscheid“, eine Kampagne für Volksentscheide auf Bundesebene. Unter ihnen waren Gerald Häfner und Lukas Beckman, zwei prominente Gründungsmitglieder der Grünen, die dem Realo-Flügel zugeordnet wurden. Unter Eindruck des Reaktorunfalls von Tschernobyl Ende April 1986 nahm die „Aktion“ das Anliegen der Anti-AKW Bewegung auf. Im Mai 1986 wurde sie zur „Aktion Volksentscheid gegen Atomanlagen“ – eine bundesweite Unterschriftensammlung für den Atomausstieg. Die Sammlung war symbolisch, denn bindende Volksentscheide gab es nur in den Bundesländern – und die Hürden waren so hoch, dass kaum je ein Referendum zustande kam. Dennoch kündigte Lukas Beckmann für die NRW-Grünen im Mai 1986 einen Versuch an – die „Aktion Volksbegehren gegen Atomanlagen NRW“. Der Ableger beschränkte sich auf drei lokale Atomanlagen: das Atomkraftwerk Würgassen bei Höxter, den Thorium-Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop, sowie die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau. Doch hielt er eine Trumpfkarte: für deren Sozialisierung und Stilllegung gab es ein Gesetz samt Durchsetzungsperspektive. Ausgetüftelt hatten das nur zwei Schreibmaschinenseiten starke Gesetz die West-Berliner Anwälte Rainer Geulen und Otto Schily, der spätere Bundesinnenminister. Beide wurden für ihre Findigkeit gelobt – doch die Idee der Sozialisierung kam aus der IG Metall. Seit 1982 protestierten bundesweit Beschäftigte der Stahlindustrie gegen Massenentlassungen. Sie beriefen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes und wollten eine Sozialisierung ihrer Industrie. Die frisch gewählte erste grüne Bundestagsfraktion lud die Stahlkocher 1983 zu einer Konferenz, diskutierte Vergesellschaftung als Mittel für Demokratisierung und ökologischen Umbau. Die Forderung schaffte es 1986 ins grüne Wahlprogramm für die im Folgejahr anstehende Bundestagswahl. So intervenierte die junge Partei 1986 doppelt für Vergesellschaftung: beim Stahl für einen Wandel, den wir heute „sozial-ökologische Transformation“ nennen würden – bei der Atomkraft schlicht zur Gefahrenabwehr.

Das Volksbegehren startet

Das NRW-Volksbegehren präsentierte am 12. Juni 1986 seine Unterschriftenlisten. Hinter ihm stand ein Landesträgerkreis, dessen Mitglieder von christlichen Gruppen über die Grünen bis hin zu Studierendenvertretungen, den Falken und den Jusos reichten. Sobald die Listen da waren, bildeten sich örtliche Trägerkreise und starteten die Sammelarbeit. Die Grünen stützten die Kampagne logistisch und finanziell, auch gab es personelle Überschneidungen. In Bielefeld etwa war mit Anke Schmidt eine Angestellte der „bunten Liste“ am Aufbau des Trägerkreises beteiligt. In den örtlichen Trägerkreisen spielte die Musik des Volksbegehren, das bereits im August 100.000 Unterschriften verkündete.

Bei all dem fehlte jedoch die alteingesessene Anti-AKW-Szene aus linken Gruppen und lokalen Bürgerinitiativen. Sie entstand Mitte der 1970er Jahre und machte durch Demonstrationen und spektakuläre Besetzungen von AKW-Bauplätzen von sich reden. Dies konnte den Elitenkonsens zur „friedlichen Nutzung der Kernenergie“ von der CSU bis in die IG Metall zwar nicht brechen, trieb jedoch den politischen Preis für Atomprojekte in die Höhe. Eine Zangenbewegung aus juristischen Klagen und Einsprüchen von Bürgerinitiativen und militantem zivilem Ungehorsam verlangsamte den Ausbau und verhinderte einige Anlagen ganz.

Doch sowohl die BI´s als auch die radikale Linke standen beim Volksbegehren abseits. Mehrere offene Briefe beklagten fehlende Diskussionen im Vorfeld, die Initiatoren des Begehrens entgegneten, angesichts der Katastrophe sei schnelles Vorpreschen nötig gewesen. Auch fremdelte der militantere Teil der Anti-AKW-Szene mit dem amtlichen Verfahren eines Volksbegehrens. Sie ignorierte das Begehren bei eigenen Protesten, wie Aktivistin Anke Schmidt später in einem Interview mit der Zeitschrift AK beklagte: es wäre gut gewesen, „in Brokdorf lauter Transparente ‚Volksbegehren‘ zu sehen“. Doch sei das Begehren in der „harten Bewegungsszene“ stets „angegriffen oder aber belächelt“ worden. Schmidt kritisierte, dass die Szene gegenüber neuen Akteuren auf ihre „sagenhafte Erfahrung“ pochte – und deutet damit einen Generationenkonflikt an. Nach Tschernobyl hatten sich innerhalb von Wochen neue Gruppen gebildet, die keinen Anschluss an die älteren Protestgruppen hatten. So etwa die Eltern- und Mütterinitiativen der „Becquerel-Bewegung“, die sich um die Strahlenbelastung ihrer Kinder sorgten. Während bisherige Proteste oft harter Polizeigewalt gegenüberstanden, machte das NRW-Volksbegehren ein familienfreundliches Angebot – der Streit über die Protestform hatte eine Geschlechterdimension.

Abwesenheit der Arbeiter*innenbewegung

Weil es dem schnell aufgezogenen Volksbegehren nicht gelang, Konflikte innerhalb des Anti-Atom Lagers zu adressieren, konnte es auch eine übergeordnete Trennung nicht angehen – die Abwesenheit der Arbeiter*innenbewegung. Zwar beteiligten sich die Jusos und die SPD-nahe Jugendorganisation Falken am NRW-Begehren, bei der bundesweiten Aktion Volksentscheid waren sogar der saarländische Umweltminister Jo Leinen (SPD) und der stellvertretende Juso-Vorsitzende Matthias Kollatz als Erstunterzeichner dabei. Doch konnte diese Beteiligung von Einzelnen und der Jugend kaum über die harte Ablehnung der Partei hinwegtäuschen – und die Gewerkschaften fehlten ganz. Für SPD und DGB war Atomkraft Garant des westdeutschen Wachstums- und Wohlstandsmodells. Mit der Ölkrise von 1973 war dessen energetische Basis ernsthaft bedroht. Die Arbeitslosenrate lag Ende 1986 bei 9%, das dritte Jahr in Folge waren mehr als zwei Millionen Menschen ohne Job. Angst vor Deindustrialisierung hielt die Arbeiter*innenbewegung im Konsens für Atomenergie. Das Volksbegehren adressierte diese Ängste nur unzureichend. Es verpflichtete mit seinem Gesetz das Land NRW zur Stellung von Ersatzarbeitsplätzen für Beschäftigte der Atomanlagen, sagte aber nichts zu weiteren wirtschaftlichen Folgen. Die Bundes-SPD dagegen fasste Ende August 1986 auf ihrem Parteitag in Nürnberg einen umfassenden Beschluss. Sie plädierte für einen Atomausstieg innerhalb von zehn Jahren, in denen eine alternative Energieversorgung aufgebaut werden sollte. Das war eine Bestandsgarantie für die Anlagenbetreiber – aber auch eine geschickte Verbindung von Klassen- und Umweltpolitik. Die NRW-SPD ergänzte diesen Kurs mit beinharter Machtpolitik. Sie diskreditierte das Volksbegehren in der Presse als grünes Wahlkampfmanöver und übte Druck auf die Jusos und weitere Verbände aus, den Trägerkreis zu verlassen. Der Kreis versuchte, die Jusos zu halten – doch die Reibungen schwächten das Volksbegehren.

Übergabe und Ablehnung

Am 8. September 1986 übergab das Volksbegehren 100.000 Unterschriften – nötig wären nur 3.000 gewesen. Dies ging als Erfolgsmeldung durch die Presse – doch hatte der Trägerkreis bereits im August dieselbe Zahl gemeldet, eine Mobilisierungsschwäche zeichnete sich ab. Eine Woche später folgte der Bruch: die Jusos erklärten, im Falle einer Nichtzulassung den Trägerkreis zu verlassen. Doch auch im Falle der Zulassung waren die Aussichten nicht rosig. Die Verfassung von NRW gab vor, dass in einer zweiten Sammelphase 20 % der Wahlberechtigten auf den Ämtern unterschreiben mussten. Das wären 2,5 Millionen, in einem Zeitraum von nur zwei Wochen. Es war mehr als fraglich, ob das Volksbegehren diese Hürden nehmen konnte. Doch die Landesregierung wollte das Risiko nicht eingehen. Sie verweigerte Ende September 1986 die Zulassung des Begehrens und erklärte es für verfassungswidrig: da das vorgelegte Gesetz eine Stilllegung vorgebe, lasse es keinen Spielraum für den Weiterbetrieb und kollidiere mit dem Atomgesetz des Bundes. Nach einer Klage des Trägerkreises bestätigte der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW diese Sicht im Februar 1987. Damit war das Volksbegehen vorbei. Eine Mobilisierung hatte während des Klagezeitraums nicht mehr stattgefunden, Aktivistinnen wie Anke Schmidt verwiesen auf den Grünen Bundestagswahlkampf als vorrangige Aufgabe.

Erfolge im Scheitern

Trotz des Scheiterns vor Gericht war das Volksbegehren gegen Atomanlagen NRW nicht erfolglos. Es setzte Kanzlerkandidat Johannes Rau im Vorwahlkampf empfindlich unter Druck und war Teil der Kräftekonstellation, die 1986 den historischen Ausstiegsbeschluss der SPD herbeiführte. Doch die Verzahnung mit dem Wahlkampf schwächte den Bewegungscharakter des Begehrens, das in der Presse auf ein Manöver der Grünen verkürzt wurde. Zwar erreichte der Trägerkreis durchaus breitere Kreise – doch das Ausklammern der bestehenden Protestszene erwies sich als Fehler. Dem Volksbegehren fehlten Demos und Ereignisse, die Bewegung dagegen verzichtete auf eine familienfreundliche, überregionale Protestform, mit der auch die über ihre Sorgearbeit politisierten Eltern ansprechbar waren. Hinzu kam die übergeordnete Spaltung zwischen Umwelt- und Arbeiter*innenbewegung. Es ist augenfällig, dass der von den Stahlprotesten wenige Jahre zuvor wiederentdeckte Artikel 15 im Gesetz des Begehrens nur als juristischer Kniff erschien. Die Trennung von „Krise der Umwelt“ und „Krise der Arbeit“ war eine strukturelle Schwäche des Projekts. Während die Grünen anhand der Stahlkrise über Vergesellschaftung als Mittel einer sozial-ökologischen Industriewende diskutierten, dominierte im Kontext des Volksbegehrens die Logik der Gefahrenabwehr: Ziel war die schnelle Abschaltung von Atomanlagen, nicht der Aufbau eines alternativen Energiesystems unter demokratischer Kontrolle.

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