Dieser Beitrag von Vincent Janz und Luise Butzer von communia und Anne Harzendorf vom Poliklinik Syndikat erschien zuerst unter dem Titel Gesundheitswesen in Gemeingut: Mit Organisierung, Streiks und Pionierarbeit gegen konstruierte Widersprüche in der Zeitschrift „Gesundheit braucht Politik“ des Vereins demokratischer Ärzt*innen.
Die Krise im Gesundheitswesen spüren wir – ob als Patient*innen oder Angestellte – regelmäßig: — sei es durch übermäßige Arbeitsbelastung oder lange Wartezeiten und den Stress, die richtige Behandlung für uns selbst oder unsere Angehörigen zu erhalten. Zugleich bietet das Gesundheitswesen enormes Organisierungspotenzial: Ähnlich wie bei Wohnraum bildet es eine existenzielle und alltägliche Versorgungsleistung.
Die in den letzten Jahrzehnten forcierte Ökonomisierung des Gesundheitswesens produziert eklatante Widersprüche zwischen dem Anspruch auf eine gute Versorgung für alle und einer privatwirtschaftlichen Profitlogik. Von Seiten der parlamentarischen Politik zeichnen sich als Antworten auf die Krisen der Gesundheitsversorgung zwei verschiedene Ansätze ab, die jeweils unterschiedliche Träger*innen von Pflegeheimen, Praxen, medizinischen Versorgungszentren und Kliniken mit sich bringen: Der eine Ansatz setzt auf eine Fortführung und Verschärfung marktförmiger Verwaltung und Verwertung und einen wachsenden Einfluss des Private-Equity-Sektors. Der andere beansprucht eine Rückführung des Gesundheitswesens in die kommunale Verantwortung (Rekommunalisierung). Mit der Rekommunalisierung wird das Verständnis von Gesundheitsversorgung als originär gesellschaftliche Aufgabe gestärkt — ein wichtiger Schritt, der weiter gedacht werden muss, um eine solidarische und nachhaltige Versorgung für alle zu ermöglichen. Doch auch bei der Rekommunalisierung von Einrichtungen des Gesundheitswesens ergeben sich Grenzen: Städtisches, kommunales oder staatliches Eigentum ermöglicht nicht unmittelbar eine Verwaltung im Sinne der Patient*innen oder der Beschäftigten und bietet ebenfalls keinen effektiven Schutz davor, im Angesicht zukünftiger wirtschaftlicher Krisen dem Druck der Reprivatisierung zu widerstehen. Rekommunalisierung könnte noch weiter gehen und in den nächsten Schritten auch demokratische und gemeinwohlorientierte Verwaltung bedeuten.
Gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung
Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, an dem Potenzial kommunalen Eigentums anzuschließen und zugleich über dieses hinauszugehen, um eine tatsächlich demokratisierte und gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Damit das Gesundheitswesen als Gemeingut geführt und genutzt werden kann, braucht es eine Vergesellschaftung: Öffentliches Eigentum, das auch demokratisch verwaltet wird und Gemeinwohlziele als oberste Prämisse handhabt — zum Beispiel das Patient*innenwohl aller und gute Löhne und Arbeitsbedingungen für Angestellte aller Versorgungsbereiche.
Die durch die Initiative Deutsche Wohnen & Co. Enteignen im Wohnungssektor wieder aufgeflammte Debatte um die Vergesellschaftung zentraler Bereiche der wirtschaftlichen Daseinsvorsorge ist schon längst auf den Gesundheitsbereich übergeschwappt, wo sie sowohl von gewerkschaftlicher Seite, als auch von Bewegungsseite eingefordert wird. Hierbei lassen sich bereits die Konturen von zwei verschiedenen Strategien hin zu einer vergesellschafteten Gesundheitsversorgung beobachten, die wir hier genauer beschreiben wollen. Die eine – die bereits in ersten Zügen im Kontext der Tarifentlastungsstreiks der Beschäftigten der Berliner Charité 2021, sowie der darauffolgenden Streiks am einzigen privatisiertem Uniklinikum in Deutschland in Marburg/ Gießen (UKGM) 2022 zu beobachten war – setzt auf die Enteignung privater Konzerne (Fresenius Helios, Asklepios Kliniken, Rhön Klinikum) und die Überführung der von ihnen verwalteten Gesundheitsbetriebe in demokratisch verwaltetes Gemeineigentum mittels Art. 15 GG. Hierbei wird das Privateigentum am Gesundheitswesen direkt angegriffen, indem privaten Konzernen – in diesem Fall der Rhön Klinikum AG, Tochter des Asklepios Konzerns – die Verfügungsgewalt über die Gesundheitliche Daseinsvorsorge entzogen und an eine direkt-demokratische Verwaltung übertragen wird. Letztere könnte beispielsweise von Vertreter*innen der Beschäftigten unterschiedlicher Stationen des Uniklinikums, der Patient*innen als Interessengemeinschaft und – in der stimmberechtigten Minderheit – der Stadt besetzt sein, um eine möglichst hohe demokratische Teilhabe jener zu garantieren, die am meisten mit den betrieblichen An- und Herausforderungen vertraut, oder aber von ihnen abhängig sind. Dass eine Enteignung und Vergesellschaftung nach Art. 15 GG. auch im Kontext des Gesundheitswesens grundsätzlich möglich ist, hat bereits ein Gutachten im Jahre 2021 bestätigt, das im Kontext des Widerstands gegen die Privatisierung des UKGM geschrieben wurde.
In der Praxis erfordert diese Strategie einen besonders hohen Grad an betrieblicher Organisierung, sowie die Bereitschaft, in die direkte und offensive Auseinandersetzung mit der Kapitalseite zu gehen. Dementsprechend sind hier die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigen die zentralen Akteure, die für die Vergesellschaftung ihres Betriebs einstehen müssen. Die gute Nachricht?: Diese sind bereits durch mehrere harte Auseinandersetzungen kampferprobt, was sich nicht zuletzt in den aktuellen tariflichen Auseinandersetzungen der Beschäftigten der Vivantes Tochterunternehmen in Berlin verdeutlicht wird. Dort fordern die Streikenden eine Angleichung ihrer Arbeitsverträge an tarifliche Standards, und darüber hinaus ebenfalls die politisch schon lange beschlossene Rückführung der outgesourcten Geschäftsbereiche in den landeseigenen Konzern. An diese Forderungen gilt es sich anzuschließen und sie weiter zuzuspitzen. Solidarität mit allen Streikenden! Und: Der Arbeitskampf hängt mit den Eigentumsverhältnissen direkt zusammen, weil die Löhne aktuell daran gebunden sind, in welchem Versorgungsbereich Beschäftigte arbeiten.
Polikliniken als Pioniere
Die zweite Strategie, die wir beobachten, versucht eine neue Form der demokratischen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsversorgung aufzubauen, die bereits jetzt eine Alternative zum profitorientierten Modell darstellt und langfristig dieses zu ersetzen versucht. Neben großen Unikliniken können und müssen auch Anlaufstellen der Primär- und Sekundärversorgung entlang der Ideale der bedarfsgerechten Gestaltung und Partizipation gestaltet werden. Wie das gehen könnte zeigen die Polikliniken und Gesundheitskollektive, die in Stadtteilgesundheitszentren (SGZ) bereits Pionierarbeit leisten.
In den SGZ wird eine ganzheitliche Versorgung angeboten, die ärztliche, pflegerische, psychologische und sozialarbeiterische Leistungen sowie Stadtteilarbeit miteinander verknüpft. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit entstehen kurative und präventive Angebote in einem niederschwelligen, community‑orientierten Setting. Dieses Modell basiert auf dem bio‑psycho‑sozialen Gesundheitsverständnis und der solidarischen und klassenbewussten Haltung der dort Arbeitenden. Damit wird nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch die soziale und politische Dimension von Gesundheit adressiert. Mit diesem Ansatz werden stadtpolitische Fragen (z.B zu Wohnraum) und Gesundheit als eng verflochtene Themen begriffen und Präventionsstrategien an der Basis verankert. Demokratisierungsbemühungen in den SGZ zielen darauf ab, hierarchische Strukturen zwischen Berufsgruppen sowie zwischen Fachkräften und Patient*innen aufzubrechen – etwa durch multiprofessionelle Fallbesprechungen und solidarische Lohnmodelle. Damit wird sowohl an Organisationsformen in der Arbeiter*innenbewegung des 19. Und 20. Jhdt angeknüpft, als auch an globale Entwicklungen wie der Alma‑Ata‑Erklärung der WHO von 1978.
Der durch das Poliklinik Syndikat vertretene Primärversorgungsansatz geht entsprechend weit über das klassische Konzept der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) hinaus. Gegenwärtig stehen die SGZ damit jedoch vor erheblichen Hürden: Das bestehende System ist stark von berufsständigen Interessen (Kassenärztliche Vereinigung) und einem zunehmenden Ökonomisierungsdruck geprägt. Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen erschweren die Umsetzung. Der Vergesellschaftungsansatz, könnte auch hier – beispielsweise durch die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts („Gemeingut Gesundheit“), einer öffentlichen Rechtsform mit weitem Spielraum für verschiedene Demokratisierungsansätze – einen sinnvollen nächsten Schritt darstellen, um eine solidarische und umfassende Primärversorgung weiter zu etablieren.
Die Vergesellschaftung der ambulanten Versorgung würde drei zentrale Veränderungen ermöglichen: Entscheidungsstrukturen weg von Markt- und berufsständisch geprägten Mechanismen hin zu demokratischen Verfahren wandeln, an denen sowohl Fachkräfte als auch Patient*innen und Nutzer*innen teilnehmen können. Die Wirtschaftsweise in der ambulanten Versorgung könnte sich weg von Gewinninteressen einzelner Praxisinhaber*innen oder Kapitalmarkt-orientierter Investoren entwickeln, hin zu einer Gemeinwirtschaft, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert und entsprechend Kosten deckt, sich also dem Gemeinwohl verpflichtet fühlt. Schließlich müssten die Versorgungseinrichtungen und Betriebsmittel nicht mehr privatem Eigentum unterliegen, das individuellen Entscheidungen und Interessen unterworfen ist, sondern würden als Gemeineigentum strukturiert, kollektiv und demokratisch verwaltet und damit Zugangshürden abgebaut. Knackpunkte dabei stellen – wie auch jetzt in der Arbeit der SGZ – zum einen die Finanzierung und zum anderen die Beteiligung von Nutzer*innen und Patient*innen dar. An einem umfassenden Diskussionsvorschlag, der in den kommenden Monaten erscheinen und die Debatte insbesondere im Primärversorgungssektor vorantreiben soll, arbeitet die Utopie AG des Poliklinik Syndikat bereits.
Die stärkere Zentrierung um die Patient*innenrechte als Ausgangspunkt der politischen Arbeit im Gesundheitswesen ist insgesamt extrem vielversprechend: Niemand kann besser über ihre Bedarfe sprechen als sie selbst. Konstruierte Widersprüche zwischen Arbeitskampf und guter Versorgung werden so aufgebrochen und zu einem gemeinsamen Kampf um gute Versorgung unter guten Bedingungen und damit zur Basis für einen Kampf um die Vergesellschaftung im Gesundheitswesen.



