Vergesellschaftung: Finger weg von Artikel 15!
Juli 16, 2026

Stellt euch vor, Teile der Wirtschaft wie Wohnraum oder Gesundheit gehören und dienen uns allen, statt wenigen Eigentümer*innen auf unsere Kosten immer mehr Geld zu bringen. Das ist tatsächlich ein Recht, das im Grundgesetz in Artikel 15 zur Vergesellschaftung verankert ist:

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.

Vergesellschaftung ist noch nie angewandt worden, doch Bewegungen wie Deutsche Wohnen & Co enteignen in Berlin schaffen für dieses Instrument und seine Vorteile für soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und gesellschaftlichen Zusammenhang immer mehr Aufmerksamkeit. Nur teilte Anfang Juli die Bundesregierung aus CDU und SPD mit, dass sie Ländern die Umsetzung von Vergesellschaftung unmöglich machen will. Wie soll Vergesellschaftung aussehen, und wie kommt es dazu, dass eine Regierung ihrem eigenen Grundgesetz widersprechen will?

Was ist Vergesellschaftung?

Vergesellschaftung bedeutet erstens die Änderung der Eigentumsverhältnisse von privatem zu kollektivem Eigentum, zweitens die Demokratisierung des kollektivierten Eigentums und, drittens, die Ausrichtung am Gemeinwohl und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Artikel 15 bestimmt also, dass unsere aktuelle Wirtschaftsform politisch gestaltet werden kann und Kapitalismus nicht etwa vorgegeben ist oder auf ewig gleich sein muss.

Ganz entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um die Überführung von Wirtschaftsbereichen in eine ganz andere Logik — die der Gemeinwirtschaft — handelt. Wenn zum Beispiel Wohnungen, Krankenhäuser oder Stromerzeugung vergesellschaftet werden, handelt es sich anschließend nicht mehr um „Waren“, die man kaufen muss, sondern um Güter und Dienste, mit denen wir uns gemeinsam versorgen, auf die wir alle einen Anspruch haben. Das ist auch ein entscheidender Unterschied zur Verstaatlichung, bei der diese Veränderung der Wirtschaftslogik nicht unbedingt erfolgt, bei der keine tiefere Demokratisierung passieren muss, bei der nicht einmal eine Gemeinwohlorientierung gegeben sein muss und bei der zum Beispiel kommunale Wohnungsbestände bei der nächsten Haushaltskrise ganz einfach wieder verkauft werden können. Mehr dazu hier, hier und hier.

Wie sieht es mit der Umsetzung von Vergesellschaftung aus?

In der Bundesrepublik wurde Vergesellschaftung nach Artikel 15 noch nie umgesetzt. In den 1980er Jahren gab es eine Bewegung für eine Vergesellschaftung des Stahlsektors und später den ersten Versuch eines Volksentscheids, um Atomkraftwerke zu vergesellschaften, aber erst seit 2018 wird dem Vergesellschaftungs-Artikel dank der Mietenbewegung in Berlin neues Leben eingehaucht. Mit dem Ziel, profitorientierte Spekulation zu stoppen und einen wirksamen Weg aus der Mietenkriese zu schaffen, gewann die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) im September 2021 mit 59,1% sehr deutlich einen Volksentscheid in Berlin, um alle profitorientierten Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Dafür legte sie ein detailliertes Konzept einer Anstalt des öffentlichen Rechts vor, in der die mindestens 240.000 Wohnungen wirklich demokratisch verwaltet werden sollen.

Doch trotz klarer Mehrheit stellte sich die Regierung unter Beteiligung der SPD — zuerst mit den Grünen und der Linken, später gemeinsam mit der CDU — dagegen und setzte unterschiedliche Verzögerungstaktiken um: zuerst eine Kommission, die nach einem Jahr unüberraschend feststellte, dass Vergesellschaftung rechtlich machbar ist, später ein hohles Rahmengesetz mit dem Ziel, nichts zu vergesellschaften.

Kurz gefasst: Das Grundgesetz erlaubt die Vergesellschaftung, im Bereich der Berliner Wohnungen stimmen die Menschen dafür, und trotzdem stellt sich die Landesregierung quer. Kein Wunder, dass DWE unter dem Motto „Wenn man nicht alles selber macht“ die Grundlage für einen zweiten Volksentscheid vorbereitet: diesmal einen Gesetzesvolksentscheid. Statt den Berliner Senat dazu aufzufordern, ein Gesetz zu entwerfen, werden nun zwei Gesetze — eins zur Vergesellschaftung und eins zur Errichtung einer demokratischen Anstalt des öffentlichen Rechts — zur Abstimmung gebracht werden.

Wie reagieren die Eigentümer und die Regierung?

Anders als noch vor wenigen Jahren, stellen die Gegner*innen der Vergesellschaftung in Berlin und auf Bundesebene nicht mehr die rechtliche Machbarkeit in Frage. Stattdessen haben sie auf Gegenangriff geschaltet.

So stellten mehrere Banken im Juni ein Gutachten vor, das warnt, Vergesellschaftung könne gelingen und würde dann die kapitalistische Wirtschaftsform grundsätzlich und auch in anderen Wirtschaftsbereichen in Frage stellen — genau so also, wie es das Grundgesetz vorsieht. Parallel planen laut der taz Unternehmensverbände — anders als beim ersten Volksentscheid, wo man die Möglichkeit eines Sieges offenbar nicht ernst genommen hatte — eine größere öffentliche Kampagne gegen Vergesellschaftung im Berliner Wahlkampf vor.

Auch im Juni versuchten Bayern und NRW im Bundesrat unter Führung von Markus Söder die Vergesellschaftung auf Landesebene zu verunmöglichen. Dabei wollten sie gesetzlich bestimmen, dass Vergesellschaftung nicht mehr auf Landes-, sondern nur auf Bundesebene umgesetzt werden kann — eine Ebene, auf der Volksentscheide wie der von DWE nicht möglich sind. Einen knappen Monat später und genau einen Tag nachdem die Linke, die die Vergesellschaftung der Wohnungskonzerne in Berlin befürwortet, in Umfragen zur Berlin-Wahl im September zum ersten Mal vorne lag, wurde dieser Vorstoß schon wieder zurückgezogen, als die Bundesregierung ankündigte, Vergesellschaftung grundsätzlich verbieten zu wollen.

In ihrem Plan, um „Deutschland wieder flott zu machen“ steht in Punkt 18:

Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.

Bei Vergesellschaftung handelt es sich natürlich nicht um Verstaatlichung und bei dieser Formulierung um eine bewusste Falschdarstellung. Zusätzlich ist das Vorhaben — mehr ist es bisher noch nicht — außerdem schlicht und ergreifend verfassungswidrig.

Was der aktuelle Versuch, Vergesellschaftung zu verbieten, bedeutet

Unterschiedliche Analysen haben schon festgestellt, dass ein Verbot, einen Artikel aus dem Grundgesetz anzuwenden, einfach juristisch keinen Sinn ergibt. Eigentlich (und ironischerweise) könnte die Bundesregierung dies den Ländern nur verbieten, wenn sie Artikel 15 selber umsetzt:

Die Kompetenz der Länder könnte der Bund allenfalls dann ausschließen, wenn er selbst von Art. 15 GG Gebrauch macht, indem er Vergesellschaftungsgüter in Gemeinwirtschaft überführt und dabei zum Ausdruck bringt, die Materie abschließend regeln zu wollen. Die Vergesellschaftung der Wohnungsunternehmen in Berlin wäre also genau dann versperrt, wenn der Bund sie selbst umsetzen würde.

Abgesehen davon, dass der Vorstoß der Bundesregierung mit höchster Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist, ist er ein Skandal mit echten Folgen. Er zeigt, dass Vergesellschaftung mittlerweile ernst genommen wird und zugleich demokratische Grundrechte und kollektive Selbstbestimmung mit Füßen getreten werden. Er offenbart exemplarisch, wie Konzerninteressen geschützt und die Möglichkeit einer Organisierung von Teilen der Wirtschaft im allgemeinen Interesse mit allen Mitteln bekämpft werden. Dieser Vorstoß ist also nur der erste Schritt.

In Berlin dürfte der Schritt nach hinten losgehen. Bisher handelt es sich nur um einen Beschluss der Bundesregierung. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor und es ist unklar, wann ein Gesetz kommen könnte. In den aktuellen Umfragen liegen die Linke und die Grünen, die beide die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen in Berlin umsetzen wollen, deutlich vor der CDU und erst recht vor der SPD. Es könnte gut sein, dass die aktuellen Angriffe auf Demokratie und wirksame Wohnungspolitik der Vergesellschaftungsbewegung eher Auftrieb geben.

Vergesellschaftung hat Potenzial weit über Berlin und den Wohnsektor hinaus

Deutsche Wohnen & Co enteignen ist Vorreiter. Doch auch darüber hinaus gab und gibt es Vorstöße. Auf den beiden Vergesellschaftungskonferenzen 2022 und 2024 sind Initiativen zusammen gekommen, die in unterschiedlichsten Sektoren die Eigentumsfrage stellen. Hamburg Enteignet zum Beispiel ist inspiriert von DWE, und im Bereich Energie setzt sich RWE & Co enteignen für die Vergesellschaftung fossiler Energiekonzerne ein.

communia arbeitet, gemeinsam mit RWE & Co enteignen intensiv daran, die strukturellen und rechtlichen Fragen zu beantworten, was es für eine Überführung des Energiesektors in die Gemeinwirtschaft brauchen würde. Ein juristisches Gutachten zeigt auch für diesen Sektor, dass Vergesellschaftung möglich ist, und ein Konzeptpapier beschreibt, wie ein demokratisches Modell für die Verwaltung des Gemeinguts Energie aussehen könnte. Auch im Gesundheitssektor, der Stahlindustrie und den Bereichen Mobilität oder Wasser hat communia bereits erste Ansätze entwickelt.

Wenn Interesse an einem umfassenden Vergesellschaftungs-Gesetz auf Bundesebene besteht, steht communia gerne bereit, gemeinsam mit sozialen Bewegungen, Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung einer Liste der Vergesellschaftungs-Gegenstände mitzuwirken…

Was können wir jetzt tun?

Auch wenn der Versuch der Regierung, Vergesellschaftung unmöglich zu machen, erstmal unrealistisch und verfassungswidrig erscheint, ist der Kampf lange noch nicht vorbei. Was in der aktuellen Debatte zudem unterzugehen droht, ist, dass es sich hier nicht nur um einen demokratieverachtendes Vorgehen handelt, sondern um einen grundsätzlichen Angriff auf die Möglichkeit der Gemeinwirtschaft. Eine hoffnungsvolle Zukunft, die Wohlstand für alle priorisiert, soll verbaut werden. 
Das dürfen wir nicht zulassen!

In Berlin wird die Septemberwahl entscheidend. Die Linke hat bereits rechtliche Schritte angekündigt, wenn dies nötig wird, und auch bei den Grünen und sogar in Teilen der Berliner SPD wird der Vorstoß der Bundesregierung kritisch gesehen.

Was du machen kannst:

→ Unterstütze Deutsche Wohnen & Co enteignen (Website & Instagram), komm zur großen Mietendemo am 5.9. und wähle die Immobilienlobby bei der Wahl im September aus der Regierung.

→ Teile diesen Text und setze dich für unsere Demokratie ein — wir haben ein grundgesetzlich verankertes Recht auf Vergesellschaftung!

→ Bei communia entwickeln wir Strategien für eine demokratische Wirtschaft. Folge uns auf Instagram, abonniere unseren Newsletter, und werde Fördermitglied.

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